Überwachung der Ausführung der beauftragten Arbeiten.
Koordinieren der am Bau beteiligten Firmen.
Abnahme von Bauleistungen und Feststellung von Mängeln.
Regelung der Mängelbeseitigung.
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen.